Die ordentliche Hauptversammlung ist das oberste Organ des Eisenbahner Sportclubs St. Gallen (ESC SG). Sie wird nach Möglichkeit jeweils im Januar durchgeführt und setzt sich aus den Mitgliedern des ESC SG zusammen. Aktiv-, Frei-, und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt, die Gönner können beratend mitwirken.
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand, rechtzeitig mit der offiziellen Einladung, die in Form der Traktandenliste auch die zu behandelnden Geschäfte enthält..
Die Hauptversammlung befasst sich mit
• der Aufnahme von Neumitgliedern
• der Erennung von Frei- und Ehrenmitgliedern
• der Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
• den Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Geschäftsprüfungskommission
• weiteren Themen gemäss Vorgabe der Statuten
Die Hauptversammliung wird durch den Präsidenten geleitet und die Beschlüsse werden im Auftrag des Vorstandes protokollarisch festgehalten.
Bei Bedarf kann auch eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen werden, wenn der Vorstand dies als nötig erachtet oder wenn mindestens ein fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt.